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Der Anwalt
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Ausbildung Der Anwalt wird erst nach jahrelanger Ausbildung zur Ausübung des Berufes zugelassen. Als erstes muss er ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Danach hat er eine Praxiszeit bei Gerichten und Anwälten zu durchlaufen. Erst dann kann die anforderungsreiche kantonale Anwaltsprüfung abgelegt werden. Diese ist Voraussetzung für die Ausübung des Anwaltsberufes und für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung.
Vertrauensstellung Der Anwalt ist unabhängig und nur der Klientschaft gegenüber verpflichtet. So ist gewährleistet, dass sich die Klientschaft dem Anwalt vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung.
Anwaltsgeheimnis Mit seinem Anwalt kann man ohne Angst über alles offen reden. Diese anwaltliche Vertrauensstellung ist durch das Anwaltsgeheimnis gesetzlich geschützt, das der Anwalt gegenüber jedermann zu wahren verpflichtet ist, auch gegenüber Gerichten und Behörden.
Aufsicht Der Anwalt unterliegt mit seiner Tätigkeit einer strengen Aufsicht. Diese wird im Kanton Schwyz durch die Anwaltskommission ausgeübt.
Anwaltshonorar Das Honorar des Anwalts bemisst sich grundsätzlich nach dem getätigten Aufwand. Im Kanton Schwyz sind Stundenansätze zwischen Fr. 220.-- und Fr. 300.-- üblich. Der Stundenansatz erhöht sich jedoch in dringlichen oder rechtlich komplexen Fällen sowie bei Prozessen mit sehr hohem Streitwert.

Der Beizug eines Anwalts lohnt sich

Der Anwalt beurteilt für seine Klientschaft unabhängig die Rechtslage und legt daraufhin dar, wie in der vorgegebenen Situation am besten vorgegangen wird. Nötigenfalls führt er einen Prozess. Die Anwälte sind die einzigen, welche aufgrund der kantonalen Gesetze zur Prozessführung zugelassen sind. Sie bemühen sich aber auch um die Schlichtung von Streitigkeiten zur Prozessvermeidung.
Die vorausschauende Beratung in allen Rechtsfragen ist ein Dienstleistungsbereich der Anwaltschaft, der immer mehr an Bedeutung gewinnt und manchen unnötigen Prozess verhindern kann.
Den Anwalt sollten Sie frühzeitig konsultieren. Es lohnt sich, auch für kleine Rechtsprobleme einen Anwalt beizuziehen und für die Regelung auch unscheinbarer Rechtsfragen und -verhältnisse rechtzeitig mit einem Anwalt zu reden, damit daraus nie grosse Probleme mit kostspieligen Lösungen entstehen.

Ihr Anwalt unterstützt Sie und vertritt Sie vor Gerichten und Verwaltungsbehörden

Im Zivilprozess geht es um privatrechtliche Probleme, und es stehen sich Privatpersonen bzw. Gesellschaften gegenüber. Der Anwalt stellt die nötigen Unterlagen zusammen, formuliert schriftliche Eingaben und mündliche Vorträge. Er bereitet für die Klientschaft alle Schritte im Verfahren vor.
Im Strafprozess, wo es um die Abklärung von Verbrechen und Vergehen geht, vertritt der Anwalt Angeschuldigte oder Opfer.
Im Verfahren vor Verwaltungsbehörden steht der Klient dem Staat gegenüber. Auch hier berät und unterstützt der Anwalt die Klientschaft und setzt sich dafür ein, dass sie zu ihrem Recht kommt.

Aufgaben und Dienstleistungen des Anwalts

Gesetze und Vorschriften begleiten uns in zunehmendem Mass durch den privaten und beruflichen Alltag. Rechtsprobleme gibt es überall und in allen Lebensbereichen.
Ihr Anwalt kann Ihnen bei den verschiedensten rechtlichen Schwierigkeiten, die das Leben mit sich bringt, helfen.
Anwälte befassen sich mit Rechtsfragen aller Art in vielen Rechtsbereichen für Sie als Privatperson, für Ihre Familie, aber auch mit Rechtsfragen aus Ihrem Berufsleben und dem Alltag Ihres Unternehmens.
Der Anwalt bietet umfassende Beratung, zum Beispiel in folgenden Rechtsbereichen: 

Zivilrecht Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ehegüterrecht, Testamenten, Erbschaften, Ehe- und Konkubinatsrecht, Scheidung, Kindsrecht, bei nachbarrechtlichen Fragen, usw.
Handelsrecht Ausarbeitung von Statuten und Verträgen für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Mitwirkung bei Gründungen und Beratung bei vielfältigen gesellschaftsrechtlichen Fragen einer Unternehmung, usw.
Vertragsrecht Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen in den verschiedensten Rechtsbereichen, z.B. Miete, Leasing, Kauf, Darlehen, Arbeitsvertrag, usw. und Durchsetzung der vertraglichen Verpflichtungen.
Strafrecht Beratung und Vertretung von Angeschuldigten und Opfern in den Bereichen des allgemeinen Strafrechts, des Militärstrafrechts, in Fällen des Strassenverkehrsrechts oder des Opferhilfegesetzes.
Haftpflicht- und Versicherungsrecht Beurteilung von Versicherungsverträgen, Prozesse gegen, resp. Verhandlungen mit Versicherungen über die Regelung von Ansprüchen aus Kranken- und Unfallversicherungen, Sozialversicherungen, Haftpflichtversicherungen, usw.
Immaterialgüterrecht Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen in den Bereichen Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Recht über den unlauteren Wettbewerb, usw.
Internationales Privatrecht Beratung und Vertretung bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Ausland.
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Inkasso, Betreibungsverfahren, Beratung bei Sanierungen, in Konkursverfahren, bei Nachlassverträgen, usw.
Planungs- und Baurecht Beratung bei Kauf und Verkauf von Immobilien, Teilung und Überbauung von Grundstücken, Baueinsprachen, Vertretung im Verkehr mit den Behörden, usw.
Verwaltungsrecht Beratung und Vertretung im Verkehr mit den Verwaltungsbehörden, z.B. im Bereich Steuerrecht, Asylrecht, Ausländerrecht, Zollrecht, usw.

Das Gespräch mit Ihrem Anwalt

Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt einen Besprechungstermin. Dazu genügt ein Telefonanruf oder ein eMail. Nehmen Sie sich vor, mit Ihrem Anwalt von Anfang an ganz offen zu reden. Daraus kann Ihnen kein Schaden erwachsen, denn er ist gesetzlich der Schweigepflicht unterstellt und nur seiner Klientschaft gegenüber verpflichtet. Er ist es gewohnt, auch schwierige Situationen zu analysieren, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen, entscheidende juristische Punkte herauszufiltern und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzuzeigen. Erwähnen Sie auch Sachen, welche Ihnen unwichtig erscheinen, da es möglich sein könnte, dass der Anwalt Sie gerade deswegen anders beraten muss.

Je besser Sie sich auf das erste Gespräch vorbereiten, desto einfacher und rascher kann sich Ihr Anwalt ein Bild von Ihrer Situation machen und erste Schritte unternehmen, wenn Sie es wünschen. Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Fall zusammenhängen. Notieren Sie sich einige Stichworte über Ihre Situation, Ihre Probleme und Ihre Anliegen.

Legen Sie Ihrem Anwalt alles vor und bitten Sie um Beantwortung etwa folgender Fragen:

  • Wie beurteilen Sie die Chance, dass mein Problem gelöst werden kann?
  • Gibt es allenfalls verschiedene Möglichkeiten, um mein Problem zu lösen? Wenn ja, welche?
  • Welches sind die zu erwartenden Kosten, Anwaltshonorar, Gerichtskosten, andere Kosten?
  • Sind Sie bereit, meinen Fall zu übernehmen?
  • Was können und werden Sie konkret für mich tun?
  • Welches sind die nächsten Schritte und wann werden Sie diese unternehmen?
  • Was kann ich meinerseits weiter tun und wie soll ich mich verhalten?

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